Das Urheberrecht ist jedem ein Begriff, aber was ist das eigentlich? Oder besser gefragt wozu dient es eigentlich?
Das Urheberrecht schützt die Kreativität, oder genauer gesagt schützt es das geistige Eigentum eines jeden Einzelnen.
Kreativität und geistiges Eigentum? Ok das sind nun auch wieder zwei bekannte Begriffe, aber was ist damit gemeint? Und was genau hat das Urheberrecht damit zu tun?
Geistiges Eigentum beschreibt das Ergebnis geistiger Anstrengung, also ein Erzeugnis der eignen Kreativität. Dieses Ergebnis kann ein gemaltes oder am Computer individuell erstelltes Bild, geschriebenes Buch oder ähnliches sein. Welche Art von Werken nun genau geschützt sind ist im §2 UrhG geregelt.
Dazu gehören:
„ Sprachwerke wie Schriftwerke (z. B. Beiträge in Zeitschriften), Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste und der Baukunst (z. B. Architektur); Lichtbildwerke (Fotografien); Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden und die Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen.“ (Quelle: www.gesetze-im-internet/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf)
Geistiges Eigentum stellt also, wie in den oben genannten Beispielen, ein Arbeitsprodukt dar. Die Vielzahl der Urheber möchte meist seine Werke bzw. Leistungen wirtschaftlich vermarkten, deshalb liegt es in ihrem Interesse diese zu schützen. Zudem muss sich ein Urheber darüber Gedanken machen, wie sein Werk veröffentlicht werden und in welcher Form es zugänglich sein sollte. Das Ziel des Urheberrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist daher die Interessen und Kreativität des Einzelnen zu schützen.
Durch technische Weiterentwicklung kommt es zu immer neueren Werkarten die urheberrechtlich geschützt werden müssen. So kann es dazu kommen, dass bestimmte Webseiten oder am Computer erstellte Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Für diese Art von Urheberrecht muss eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht sein. Das trifft ein, wenn die Webseite besonders individuell gestaltet wurde. Ob nun bei einer Webseite die Schöpfungshöhe erreicht ist, kann immer nur für die jeweilige Seite beurteilt werden.
Ok, aber ab wann greift das Urheberrechts? Muss ich das beantragen?
Mit der Schaffung eines Werkes greift auch gleichzeitig das Urheberrecht. Das bedeutet, wenn jemand ein Bild zeichnet oder einen Text schreibt greift sofort das Urheberrecht, egal ob derjenige die Absicht hat es zu veröffentlichen oder nicht. Das Urheberrecht greift automatisch und muss somit nirgends angemeldet werden, wie zum Beispiel Patente oder Marken. Dafür muss der Entwickler keine besondere Kennzeichnung, wie zum Beispiel das bekannte Copyright-Symbol, vornehmen. Das Copyright-Symbol zeigt nach außen, dass dieser Erschaffer seine Rechte einklagen bzw. verteidigen würde. Aber auch dieses Symbol ist nicht zwingend nötig damit das Urheberrecht greift.
Also gehören alle meine Werke mir? Und ich kann frei über die Nutzung bestimmen?
Im Grundprinzip ja, aber es gibt Ausnahmen. Welche Ausnahmen, was sie für den Urheber bedeuten und was es zu diesem Thema noch zu wissen gibt erklären wir nächsten Samstag.