Am 14. September treten neue AdWords-Markenrichtlinien für Europa in Kraft. Dann wird es möglich sein, auch fremde Markenbegriffe als Keywords einzubuchen und dafür Werbung zu schalten. Bisher ist das nur möglich, wenn der Inhaber einer Marke diese noch nicht beansprucht hat oder aber seine ausdrückliche Zustimmung zu deren Verwendung durch einen Werbetreibenden gegeben hat. Quelle: Internetkapitäne, ibusiness
„Werbetreibende, die bisher nicht auf Markenbegriffe bieten konnten, können das ab dem 14.9. tun. Dadurch haben sie potenziell Zugriff auf Kunden, die sie vorher nicht erreichen konnten – insbesondere mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft eine spannende Sache. Bestehende Kampagnen sollten daher um die entsprechenden Keywords ergänzt werden.“ Internetkapitäne
„Für die Inhaber der Marken, aber auch für Werbetreibende, die vorher eine explizite Freigabe für Markenbegriffe hatten, bedeutet die Neuerung in vielen Fällen mehr Wettbewerb und dadurch auch höhere Klickpreise.
Dennoch behalten Markeninhaber einen wichtigen Vorteil auf ihrer Seite: Sie können weiterhin exklusiv festlegen, wer ihre Markenbegriffe in Anzeigentexten verwenden darf. Dadurch können sie nicht nur relevantere Anzeigen mit höheren Klickraten schalten, sondern auch noch Kostenvorteile gegenüber anderen Werbetreibenden erlangen. Der Grund hierfür liegt im AdWords-Qualitätsfaktor, der hauptsächlich von der Klickrate einer Anzeige abhängt. Der Qualitätsfaktor spielt bei der Vergabe der Anzeigenplätze und der Berechnung der Klickpreise eine Rolle. Vereinfacht ausgedrückt sinkt der Klickpreis für eine bestimmte Position, wenn der Qualitätsfaktor steigt. Da die Markeninhaber also passendere Anzeigen schalten können, erreichen sie auch höhere Qualitätsfaktoren, welche ihnen Kostenvorteile gegenüber anderen Werbetreibenden verschaffen.“ Internetkapitäne
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